Schüler- und Studentenförderungen

Lehrmittelbeihilfe

Für jeden Volksschüler/jede Volksschülerin ab dem Schuljahr 2023/2024 übernimmt die Marktgemeinde Aflenz die Erstausstattung mit Heften (auch für schulsprengelfremde VS-Kinder die die VS Aflenz besuchen). Für jeden Pflichtschüler/jede Pflichtschülerin (5.-9. Schulstufe) gibt es auf der Gemeinde einen € 20,- Gutschein vom Büchereck Freidinger. 

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz in Aflenz


Schülerbeihilfe

Für alle Schüler/Schülerinnen von mittleren und höheren Schulen (ab der 10. Schulstufe) mit oder ohne Maturaabschluss wird eine Beihilfe von € 120,00 je Schuljahr gewährt.
Ausnahme:
Die Förderung kann bereits ab dem 9. Schuljahr beantragt werden, wenn eine Fach- oder sonstige berufsvorbereitende Schule besucht wird und hierfür von den Eltern Schulgeld zu leisten ist. (z.B. Hauswirtschaftsschulen oder Land- u. Forstwirtschaftliche Fachschulen, etc.)

Voraussetzungen:
• Hauptwohnsitz in Aflenz
• Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung
• Nachweis über Bezug der Familienbeihilfe

Antragstellung:
Die Anträge sind im lfd. Schuljahr entweder in 2 Teilbeträgen (1.TB bis Ende Februar, 2. TB bis Ende Juli) oder im Gesamten am Ende des Schuljahres im Bürgerservice des Gemeindeamtes zu stellen. Anträge müssen bis 31.12. des darauffolgenden Jahres gestellt werden. Später eingelangte Anträge werden nicht berücksichtigt. 

Antragsformular downloaden »


Mobilitätsscheck

Für alle StudentInnen,
....die in Bruck-Mürzzuschlag und Leoben ihr Studium absolvieren € 100,00
....die in weiter entfernten Bildungsstandorten studieren € 200,00

Voraussetzungen:
• Hauptwohnsitz in Aflenz
• bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

Nachweise:
• Inskriptionsbestätigung (für das beantragte Semester)
• Studienerfolgsnachweis
• Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

Antragstellung:
Am Ende des jeweiligen Semesters im Bürgerservice der Marktgemeinde Aflenz. Anträge müssen bis 31.12. des darauffolgenden Jahres gestellt werden. Später eingelangte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Antragsformular downloaden »


Musikschulförderung

Für den einjährigen Melodika-Testkurs in der Musikschule Hochschwab (Inh. Helmut Prüller) wird dem Erziehungsberechtigten 20 % der gesamten Kursgebühr am Ende des Kurses (jeweils im April), nach erfolgter Kursbestätigung refundiert.

Für Schülerinnen/Schüler der Musikschule Hochschwab,  die ein Instrument erlernen, welches im Musikunterricht Graßnitz-Aflenz nicht unterrichtet wird, wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten am Ende des Unterrichtsjahres, nach erfolgter Schulbesuchsbestätigung, ein Kostenbeitrag von € 110,00 je SchülerIn refundiert.

Antragstellung:
Im Gemeindeamt (Vorlage von Kurs- Schulbestätigung erforderlich).

ContentBottom