Schüler- und Studentenförderungen
Lehrmittelbeihilfe
Für jeden Pflichtschüler/jede Pflichtschülerin (Volks-, Neue Mittel- und Polytechn. Schule sowie Gymnasium) erhält der Erziehungsberechtigte je Schuljahr einen Gutschein im Wert von € 20,00. Dieser ist im Gemeindeamt erhältlich.
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz in Aflenz
Schülerbeihilfe
Für alle Schüler/Schülerinnen von mittleren und höheren Schulen (ab der 10. Schulstufe) mit oder ohne Maturaabschluss wird eine Beihilfe von € 120,00 je Schuljahr gewährt.
Ausnahme:
Die Förderung kann bereits ab dem 9. Schuljahr beantragt werden, wenn eine Fach- oder sonstige berufsvorbereitende Schule besucht wird und hierfür von den Eltern Schulgeld zu leisten ist. (z.B. Hauswirtschaftsschulen oder Land- u. Forstwirtschaftliche Fachschulen, etc.)
Voraussetzungen:
• Hauptwohnsitz in Aflenz
• Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung
• Nachweis über Bezug der Familienbeihilfe
Antragstellung:
Die Anträge sind im lfd. Schuljahr entweder in 2 Teilbeträgen (1.TB bis Ende Februar, 2. TB bis Ende Juli) oder im Gesamten am Ende des Schuljahres im Bürgerservice des Gemeindeamtes zu stellen.
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Mobilitätsscheck
Für alle StudentInnen,
....die in Bruck-Mürzzuschlag und Leoben ihr Studium absolvieren € 100,00
....die in weiter entfernten Bildungsstandorten studieren € 200,00
Voraussetzungen:
• Hauptwohnsitz in Aflenz
• bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
Nachweise:
• Inskriptionsbestätigung (für das beantragte Semester)
• Leistungsnachweis von mind. 8 Semester-Wochenstunden
Antragstellung:
Am Ende des jeweiligen Semesters im Bürgerservice der Marktgemeinde Aflenz
Musikschulförderung
Für den einjährigen Melodika-Testkurs in der Musikschule Hochschwab (Inh. Helmut Prüller) wird dem Erziehungsberechtigten 20 % der gesamten Kursgebühr am Ende des Kurses (jeweils im April), nach erfolgter Kursbestätigung refundiert.
Für Schülerinnen/Schüler der Musikschule Hochschwab, die ein Instrument erlernen, welches im Musikunterricht Graßnitz-Aflenz nicht unterrichtet wird, wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten am Ende des Unterrichtsjahres, nach erfolgter Schulbesuchsbestätigung, ein Kostenbeitrag von € 110,00 je SchülerIn refundiert.
Antragstellung:
Im Gemeindeamt (Vorlage von Kurs- Schulbestätigung erforderlich).