Wohnbauförderungen

Baukostenzuschuss

  1. Käufer/Innen von Eigentumswohnungen erhalten einen Zuschuss von € 365,00 (nach Beziehen der Wohnung).


  2. Beim erstmaligen Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses und bei  Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses erhalten Sie einen Zuschuss von € 730,00 pro Wohneinheit (1. Hälfte nach Fertigstellung des Rohbaus, die 2. Hälfte nach erfolgter Endbewilligung). Dieser Betrag erhöht sich für jedes unversorgte Kind um € 200,00.


  3. Für die Gewährung der nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse gelten nachstehende Bedingungen:
    a) Der Bewerber/die Bewerberin hat einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen.
    b) Die Förderwerber müssen mit Hauptwohnsitz in Aflenz gemeldet sein.
    c) Der Bezug der Familienbeihilfe muss nachgewiesen werden.


  4. Die Förderwerber haben keinen Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt unter Ausschluss des Rechts- und Verwaltungsweges. Die Freigabe der Beiträge kann nur im Rahmen des jeweiligen Voranschlages erfolgen.
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