Baukostenzuschuss
- Käufer/Innen von Eigentumswohnungen erhalten einen Zuschuss von € 365,00 (nach Beziehen der Wohnung).
- Beim erstmaligen Erwerb und bei Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses wird ein Zuschuss von € 730,- pro Wohneinheit nach Vorliegen der Fertigstellung/Benützungsbewilligung gewährt. Dieser Betrag erhöht sich für jedes unversorgte Kind um € 200,-
- Für die Gewährung der nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse gelten nachstehende Bedingungen:
a) Der Bewerber/die Bewerberin hat einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen.
b) Der Bewerber/die Bewerberin muss im Gemeindegebiet Aflenz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
c) Der Bezug der Familienbeihilfe muss nachgewiesen werden.
- Der Bewerber/die Bewerberin hat keine Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt unter Ausschluss des Rechts- und Verwaltungsweges. Die Freigabe der Beiträge kann nur im Rahmen des jeweiligen Voranschlages erfolgen.