Baukostenzuschuss
- Käufer/Innen von Eigentumswohnungen erhalten einen Zuschuss von € 365,00 (nach Beziehen der Wohnung).
- Beim erstmaligen Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses und bei Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses erhalten Sie einen Zuschuss von € 730,00 pro Wohneinheit (1. Hälfte nach Fertigstellung des Rohbaus, die 2. Hälfte nach erfolgter Endbewilligung). Dieser Betrag erhöht sich für jedes unversorgte Kind um € 200,00.
- Für die Gewährung der nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse gelten nachstehende Bedingungen:
a) Der Bewerber/die Bewerberin hat einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen.
b) Die Förderwerber müssen mit Hauptwohnsitz in Aflenz gemeldet sein.
c) Der Bezug der Familienbeihilfe muss nachgewiesen werden.
- Die Förderwerber haben keinen Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt unter Ausschluss des Rechts- und Verwaltungsweges. Die Freigabe der Beiträge kann nur im Rahmen des jeweiligen Voranschlages erfolgen.