Wohnbauförderungen

Baukostenzuschuss

  1. Käufer/Innen von Eigentumswohnungen erhalten einen Zuschuss von € 365,00 (nach Beziehen der Wohnung).


  2. Beim erstmaligen Erwerb und bei Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses wird ein Zuschuss von € 730,- pro Wohneinheit nach Vorliegen der Fertigstellung/Benützungsbewilligung gewährt. Dieser Betrag erhöht sich für jedes unversorgte Kind um € 200,-


  3. Für die Gewährung der nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse gelten nachstehende Bedingungen:
    a) Der Bewerber/die Bewerberin hat einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen.
    b) Der Bewerber/die Bewerberin muss im Gemeindegebiet Aflenz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    c) Der Bezug der Familienbeihilfe muss nachgewiesen werden.


  4. Der Bewerber/die Bewerberin hat keine Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt unter Ausschluss des Rechts- und Verwaltungsweges. Die Freigabe der Beiträge kann nur im Rahmen des jeweiligen Voranschlages erfolgen.
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