Umweltförderungen
Solaranlagen
Solaranlagen werden mit € 30,00 je m² Kollektorfläche (Hochleistungs- oder normale Kollektoren) gefördert.
Der Höchstförderbeitrag beträgt € 450,00.
Voraussetzungen:
• Die Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen am selben Grundstück werden mit einem Höchstbetrag von € 450,- gefördert. Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung der Anlage eingereicht werden. Später eingelangte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen werden mit € 50,00 je m² Kollektorfläche gefördert.
Der Höchstförderbeitrag beträgt € 500,00.
Voraussetzungen:
• mindestens 2 m² Kollektorfläche
• Die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen am selben Grundstück werden mit einem Höchstbetrag von € 500,- gefördert. Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung der Anlage eingereicht werden. Später eingelangte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Biomasseheizanlagen
Ein- und Zweifamilienwohnhäuser:
Scheitholzgebläsekessel, Pellets-Einzelofen und Kachelofen als Gesamtheizsystem | € 450,00 |
Wärmepumpen | € 450,00 |
Pellets- oder Hackgutzentralheizanlagen | € 900,00 |
Gemeinschaftsanlagen:
Pellets oder Hackgut | € 44,00 / KW |
max. € 900,00 / Anschluss |
Voraussetzungen:
Die Anlage muss den technischen Normen und Vorschriften sowie den Förderrichtlinien des Landes entsprechen.Seitens des Landes wird empfohlen, vor Errichtung der Heizanlage eine Beratung bei einer dafür vorgesehenen Beratungsstelle (z.B. Energieberatungsstelle des Landes Steiermark, Tel. 0316/877-3414) in Anspruch zu nehmen.