Sonstige Förderungen

Pendlerbeihilfe der Gemeinde

Seitens der Gemeinde wird eine Pendlerbeihilfe in der Höhe von 50 % der gewährten Pendlerbeihilfe des Landes gewährt. Für die Auszahlung ist am Gemeindeamt die schriftliche Förderzusage des Landes vorzuweisen.


Wirtschaftsförderung

Für die Neuerrichtung eines Wirtschafts- oder Betriebsgebäudes wird ein Zuschuss in Höhe der zu entrichtenden Bauabgabe gewährt.

Die zu entrichtende Kommunalsteuer für Lehrlinge wird nach Vorliegen der Jahreserklärung refundiert.

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