Sonstige Förderungen
Pendlerbeihilfe der Gemeinde
Seitens der Gemeinde wird eine Pendlerbeihilfe in der Höhe von 50 % der gewährten Pendlerbeihilfe des Landes gewährt. Für die Auszahlung ist am Gemeindeamt die schriftliche Förderzusage des Landes vorzuweisen.
Wirtschaftsförderung
Für die Neuerrichtung eines Wirtschafts- oder Betriebsgebäudes wird ein Zuschuss in Höhe der zu entrichtenden Bauabgabe gewährt.
Die zu entrichtende Kommunalsteuer für Lehrlinge wird nach Vorliegen der Jahreserklärung refundiert.