Fundamt

Derzeitige Fundgegenstände









Fundwesen

Seit dem Jahr 2005 sind die Gemeinden - zuvor die Polizei - mit der Funktion des Fundamtes betraut. Wenn Sie in der Gemeinde Aflenz etwas gefunden oder verloren haben, ist das Bürgerbüro der Marktgemeinde Aflenz die richtige Anlaufstelle für Sie.

Aufgaben der Fundbehörde sind Entgegennahme, Aufbewahrung bzw. Ausfolgung verlorener oder vergessener Sachen. Primäres Ziel ist die Ausforschung des Eigentümers oder rechtmäßigen Besitzers eines verlorenen oder vergessenen Gegenstandes. Kann der Eigentümer nicht leicht festgestellt werden, bleibt der Fundbehörde nur die Aufbewahrung und allfällige Bekanntmachung des Fundes.

Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden bzw. meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb eines Jahres im Fundamt, um sein Eigentum wieder zu erhalten, kann der Gegenstand dem Finder auf Verlangen ausgehändigt werden.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustmeldung bzw. -anzeige bei der Fundbehörde machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzererin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.

Ausgenommen von der Grundregel der Zuständigkeit der Gemeinden sind nach wie vor Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust und/oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist.
Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln. Auch "bedenkliche Funde" wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

 

 

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